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Aktuelle Information zum Thema...

Rechtmäßigkeit, Datenminimierung, Zweckbindung,... - Wir helfen Ihnen bei all den Fragen zu diesen Themen

Die DSGVO ist Ihnen ein Begriff? Sechs Grundsätze gilt es zu erfüllen, die bei der Datenverarbeitung zu beachten sind.

Rechtmäßigkeit: Daten welche Personenbezogen sind, haben auf rechtmäßige Art und Weise verarbeitet zu werden. Es ist glaubhaft zu machen, das diese Nachvollziehbarer verarbeitet werden.

Zweckbindung: Daten welche Personenbezogen sind, haben einen eindeutigen Zweck weshalb sie erhoben wurden. Dieser Zweck ist unbedingt einzuhalten.

Datenminimierung: Daten welche Personenbezogen sind, haben den Zweck dieser Datenverarbeitung zu dienen. Das heißt Daten dürfen nur auf den notwendigen Zweck beschränkt verarbeitet werden.

Richtigkeit: Daten welche Personenbezogen sind, haben auf dem aktuellen Stand zu sein. Veraltete Datensätze zu verarbeitet, bedeutet auch Daten auf unrichtige Art und Weise verarbeitet zu haben.

Speicherbegrenzung: Daten welche Personenbezogen sind, haben nur den Zweck solang zu dienen, wie diese Daten aktuell sind. Jene Daten welche veraltet sind, sind somit zu löschen.

Integrität: Daten welche Personenbezogen sind, sind vertraulich zu behandeln. Ein Zugriff durch Unbefugte ist zu verhindern. Entsprechen ihre Daten den oben genannten Vorschriften? Falls Sie das Nachweisen können, haben Sie die Rechenschaftspflicht erfüllt! Einen Punkt den der Datenverantwortliche sicherzustellen hat.


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